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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.04.2007
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7316/07/0002

Schlagzeile:

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Gegenstände, die als Bestandteil in einen anderen Gegenstand eingegangen sind, und für sonstige Leistungen

Schlagworte:

Berichtigung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Durch Artikel 8 Nr. 1 Buchst. a bzw. Buchst. b des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft sind § 15a Abs. 3 bzw. Abs. 4 UStG geändert worden. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium regelt anhand von Beispielen die Anwendung der neuen Vorschriften.

Die Neuregelungen sind auf alle nach dem 31. Dezember 2006 bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.

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