Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 02.04.2007 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2137/07/0003 |
Schlagzeile: |
++Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie
Schlagworte: |
Bilanzierung, Entgelt-Rahmen-Abkommen, Entgeltrahmentarifvertrag, ERA-Anpassungsfonds, ERA-Überschreiter, ERA-Unterschreiter, Rückstellung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie nimmt das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben Stellung. Konkret geht es um die Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds bei der Bildung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung.
Hintergrund: Das einheitliche Entgeltsystem der Metall- und Elektroindustrie (Entgelt-Rahmen-Abkommen - ERA) soll der geänderten Be-triebs- und Arbeitsorganisation Rechnung tragen und die bisherigen unterschiedlichen Entgeltsysteme für die Arbeiter und Angestellten anpassen (Ziel: „Gleiches Entgelt für gleiche Tätigkeiten“). Dadurch erhält ein Teil der Beschäftigten höhere Entgelte (sog. ERA-Unterschreiter), während ein anderer Teil geringer entlohnt wird (sog. ERA-Überschreiter). Aus Gründen der Besitzstandswahrung soll das neue Tarifsystem aber nur schrittweise eingeführt werden.
Gliederung:
I. Sachverhalt
II. Passivierung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung