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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.01.2007
Aktenzeichen: VII R 4/06

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.10.2005
Aktenzeichen: II 426/2003

Schlagzeile:

Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

Schlagworte:

Aufrechnung, Insolvenz, Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Vergütung, Vorsteuer, Vorsteuervergütungsanspruch

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Einzelne Vorsteuerbeträge begründen keinen Vergütungsanspruch, sondern sind unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen. Aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung für einen Besteuerungszeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zu einer Steuerschuld führt, können daher einzelne Vorsteuerabzugsbeträge aus Leistungen, die vor Insolvenzeröffnung erbracht worden sind, nicht ausgeschieden und durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden.

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