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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Allgemeinverfügung
Datum: 30.03.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Zurückweisung von Aufhebungs- und Änderungsanträgen zur Grundsteuer

Schlagworte:

Änderung, Aufhebung, Einheitswert, Grundsteuer, Verfassungsmäßigkeit, Zurückweisung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. März 2007 zum Thema „Zurückweisung von Aufhebungs- und Änderungsanträgen zur Grundsteuer“ veröffentlicht.

Danach werden am 30. März 2007 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung der Festsetzung eines Grundsteuermessbetrags oder der Feststellung eines Einheitswerts für inländischen Grundbesitz zurückgewiesen, soweit mit den Anträgen geltend gemacht wird, das Grundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Entsprechendes gilt für Anträge auf Fortschreibung des Einheitswerts (§ 22 des Bewertungsgesetzes) oder auf Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags (§ 17 des Grundsteuergesetzes).

Das Dokument enthält neben Erläuterungen einen Zusatz der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Bremen und Hamburg sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung.

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