Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2006 |
Aktenzeichen: | III 1308/04 |
Schlagzeile: |
Ermittlung des Kindergeld-Grenzbetrags bei Nachzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe für das Vorjahr
Schlagworte: |
Berufsausbildungsbeihilfe, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Zeitraum, Zufluss
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 95/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Überschrittener anteiliger Grenzbetrag: Ist eine für das Vorjahr nachgezahlte Berufsausbildungsbeihilfe den Ausbildungsmonaten voll zuzurechnen oder ist diese nur anteilig bei den Anspruchsmonaten im Zuflussjahr zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4; EStG § 11 Abs 1
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 6.4.2006 (III 1308/04)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt (BFH, Urteil vom 18.03.2009, Az: III R 95/06). Der BFH hat folgende Infos zu der Entscheidung mitgeteilt:
Kindergeld - Berücksichtigung von Nachzahlungen für vorangegangene Kalenderjahre bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes