Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.2006 |
Aktenzeichen: | IV 984/02 |
Schlagzeile: |
Nachträgliche Erhöhung einer Ansparabschreibung bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Einnahmenüberschussrechnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Erhöhung, Investitionsabsicht
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 62/06 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Nachträgliche Erhöhung einer Ansparabschreibung: Kann ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine für 1998 (Streitjahr) zulässig gebildete Ansparabschreibung nach Ergehen eines Einkommensteuer-Änderungsbescheids in 2001 – und damit nach Ablauf des Investitionszeitraums – für das Streitjahr nachträglich erhöhen? Der Erhöhung liegen Investitionen, die in 2000 tatsächlich durchgeführt wurden, zugrunde.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 7g Abs 3; EStG § 7g Abs 6; EStG § 4 Abs 3
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 10.5.2006 (IV 984/02)