Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.02.2007
Aktenzeichen: 5 K 3473/05

Schlagzeile:

Voraussetzungen für die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Schlagworte:

Amtsermittlung, Amtsermittlungspflicht, Änderung, Betriebsvorrichtung, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Neue Tatsache

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 10/08 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2008):
Hat das Finanzamt seine Amtsermittlungspflicht i.S.d. § 88 Abs. 2 AO verletzt, wenn es den Wert für die Gegenleistung beim Grundstückskauf eines Tankstellengrundstücks ohne Abzug der darin enthaltenen Betriebsvorrichtungen als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzieht? Ist der bestandskräftige Bescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu berichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 173 Abs 1 Nr 2; GrEStG § 2 Abs 1 S 2 Nr 1; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1; AO § 88 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 14.2.2007 (5 K 3473/05)

zur Suche nach Steuer-Urteilen