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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2007
Aktenzeichen: 11 K 2959/04 E

Schlagzeile:

Steuerliche Berücksichtigung einer einheitlichen Vermögensverwaltungsgebühr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Schlagworte:

Aufteilungsmaßstab, Kapitaleinkünfte, Veranlassungszusammenhang, Vermögensverwaltungsgebühr, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 11/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2007):
Steht es einer Berücksichtigung einer einheitlichen Vermögensverwaltungsgebühr bei den Werbungskosten zu § 20 EStG entgegen, wenn bei lebensnaher Betrachtung die Rendite aus den verwalteten Wertpapieren im Wesentlichen aus Wertsteigerungen – wegen des Haltens von Aktien in erheblichem Umfang im Depot und des Fehlens eines Ertragsvorrangs – und nicht aus steuerpflichtigen Erträgen erzielt werden soll? Sachgerechter Aufteilungsmaßstab für einen Werbungskostenabzug bei Kapitalanlageformen, bei denen verschiedene Veranlassungszusammenhänge gegeben sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 9 Abs 1 S 2; EStG § 20; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 1.3.2007 (11 K 2959/04 E)

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