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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 23.02.2007
Aktenzeichen: BGBl I 2007 S. 282

Schlagzeile:

Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)

Schlagworte:

Investitionszulage, Investitionszulagengesetz 2007

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) ist am 23. Februar 2007 im BGBl I 2007 S. 282 verkündet worden. Es soll einen wichtigen Beitrag zum weiteren wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands leisten und weiterhin einen Anreiz bieten für betriebliche Investitionen im Fördergebiet.

Die Investitionszulage konzentriert sich als regionale Beihilfe auf das verarbeitende Gewerbe sowie die produktionsnahen Dienstleistungen und fördert erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe. Das jährliche Fördervolumen der Investitionszulage beträgt rund 580 Mio. Euro.

Gliederung:
§ 1 Anspruchsberechtigter, Fördergebiet
§ 2 Begünstigte Investitionen
§ 3 Investitionszeitraum
§ 4 Bemessungsgrundlage
§ 5 Höhe der Investitionszulage
§ 6 Antrag auf Investitionszulage
§ 7 Gesonderte Feststellung
§ 8 Einzelnotifizierungspflichten, Genehmigungsvorbehalte und anzuwendende Rechtsvorschriften der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
§ 9 Festsetzung und Auszahlung
§ 10 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen
§ 11 Verzinsung des Rückforderungsanspruchs
§ 12 Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage
§ 13 Anwendung der Abgabenordnung,
§ 14 Verfolgung von Straftaten
§ 15 Bekanntmachungserlaubnis
§ 16 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2)
Teile des Landes Berlin, die nach der Fördergebietskarte 2007-2013 zum D-Fördergebiet gehören
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1 Satz 3)
Sensible Sektoren
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)
Randgebiet

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