Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 28.12.2006 |
Aktenzeichen: | 19 W 21/06 |
Schlagzeile: |
Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert
Schlagworte: |
Gegenstandswert, Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Streitwert
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.