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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 28.12.2006
Aktenzeichen: 19 W 21/06

Schlagzeile:

Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

Schlagworte:

Gegenstandswert, Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Streitwert

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.

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