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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2007
Aktenzeichen: 11 K 4627/03 AO

Schlagzeile:

Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut

Schlagworte:

Außenprüfung, Bankgeheimnis, Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung, Kreditinstitut

Wichtig für:

Kapitalanleger, Kreditinstitute

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 47/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: I R 31/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Inwieweit ist die Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut im Hinblick auf das Bankgeheimnis rechtmäßig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 194 Abs 2; AO § 30a; AO § 154
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.3.2007 (11 K 4627/03 AO)

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