Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.2007 |
Aktenzeichen: | 11 K 4627/03 AO |
Schlagzeile: |
Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut
Schlagworte: |
Außenprüfung, Bankgeheimnis, Betriebsprüfung, Kontrollmitteilung, Kreditinstitut
Wichtig für: |
Kapitalanleger, Kreditinstitute
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 47/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: I R 31/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Inwieweit ist die Anfertigung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut im Hinblick auf das Bankgeheimnis rechtmäßig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 194 Abs 2; AO § 30a; AO § 154
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.3.2007 (11 K 4627/03 AO)