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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2006
Aktenzeichen: 16 K 284/04

Schlagzeile:

Entgeltlicher Verzicht auf ein Ankaufsrecht für ein Grundstück unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Ankaufsrecht, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Entgeltlicher Verzicht, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Schadenersatz, Verzicht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der entgeltliche Verzicht auf ein Ankaufsrecht für ein Grundstück unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 54/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: V R 20/07) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Unterliegt das Entgelt für den Verzicht auf ein Ankaufsrecht für ein Grundstück der Umsatzsteuer?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 10 Abs 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 11.12.2006 (16 K 284/04)

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