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Quelle:

Finanzgericht Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2006
Aktenzeichen: 4 K 169/04 (2)

Schlagzeile:

Erhebung von Zusatzzoll nach der VO Nr. 2193/2003 auf die Einfuhr von Landhausdielen aus Kirschenholz

Schlagworte:

Einfuhr, Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 11/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Erhebung von Zusatzzoll nach der VO Nr. 2193/2003 auf die Einfuhr (3. März 2004) von Landhausdielen aus Kirschenholz aus den Vereinigten Staaten von Amerika (Verladung dort am 20. Februar 2004).
Durfte das FG unter Berücksichtigung des 6. Erwägungsgrundes der Verordnung Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2193/2003 dahin auslegen, dass an Stelle des Zeitpunktes "des Inkrafttretens dieser Verordnung das "Inkrafttreten der Zusatzzölle" zu setzen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EGV 2193/2003
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 16.11.2006 (4 K 169/04 (2))

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