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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2007
Aktenzeichen: 6 K 2375/04 E

Schlagzeile:

Bilanzberichtigung bei Veräußerung einer Milchreferenzmenge

Schlagworte:

Bilanzberichtigung, Bilanzierung, Milchreferenzmenge

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 19/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Bilanzberichtigung bei Veräußerung einer Milchreferenzmenge:
In welchem Umfang kann eine gewinnwirksame Ausbuchung des Buchwerts für eine veräußerte Milchreferenzmenge im Wege der Bilanzberichtigung nachgeholt werden, wenn die Buchwertabspaltung der Milchreferenzmenge vom Grund und Boden erst aufgrund später bekannt gewordener höchstrichterlicher Rechtsprechung möglich wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 2 S 1; EStG § 13
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 1.3.2007 (6 K 2375/04 E)

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