Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2007 |
Aktenzeichen: | 6 K 2375/04 E |
Schlagzeile: |
Bilanzberichtigung bei Veräußerung einer Milchreferenzmenge
Schlagworte: |
Bilanzberichtigung, Bilanzierung, Milchreferenzmenge
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 19/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Bilanzberichtigung bei Veräußerung einer Milchreferenzmenge:
In welchem Umfang kann eine gewinnwirksame Ausbuchung des Buchwerts für eine veräußerte Milchreferenzmenge im Wege der Bilanzberichtigung nachgeholt werden, wenn die Buchwertabspaltung der Milchreferenzmenge vom Grund und Boden erst aufgrund später bekannt gewordener höchstrichterlicher Rechtsprechung möglich wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 2 S 1; EStG § 13
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 1.3.2007 (6 K 2375/04 E)