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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2006
Aktenzeichen: 14 K 3244/05 E

Schlagzeile:

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Schlagworte:

Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei, ortsübliche Vermietungszeit, Vermietungszeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 12/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Nachprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für eine von vier Ferienwohnungen in einem Doppelhaus wegen erheblicher Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit - Wonach bestimmt sich die "ortsübliche Vermietungszeit", nach statistischen Erhebungen des Landesamts oder nach den konkreten Ergebnissen der im selben Komplex vermieteten anderen drei Ferienwohnungen? Ist bei der Berechnung des Totalüberschusses für die unterbelegte Ferienwohnung auf die durchschnittlichen Vermietungstage aller vier Ferienwohnungen abzustellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 9.11.2006 (14 K 3244/05 E)

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