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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.04.2007
Aktenzeichen: 6 W 227/06

Schlagzeile:

Rückfestsetzung; Aufrechnung; Kosten; Kostenentscheidung

Schlagworte:

Aufrechnung, Kosten, Kostenentscheidung, Rückfestsetzung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Eine Aufrechnung gegen die nach § 91 IV ZPO mögliche Rückfestsetzung von Kosten setzt eine unstreitige Aufrechnungslage voraus.

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