Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.2007
Aktenzeichen: 23 U 297/05

Schlagzeile:

Insolvenz; Insolvenzverfahren; Insolvenzmasse; Masse; Zinsen; Festgeldzinsen; Vorausverpfändung; Verpfändung; Pfändung

Schlagworte:

Festgeldzinsen, Insolvenz, Insolvenzmasse, Insolvenzverfahren, Pfändung, Verpfändung, Vorausverpfändung, Zinsen

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Nach der Legaldefinition der Insolvenzmasse in § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Deshalb sind auch nach Eröffnung entstandene Zinsforderungen Bestandteil der Masse.

2. Gemäß § 140 Abs. 1 InsO gilt eine Rechtshandlung als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten. So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103). Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH WM 1997, 545). Für den vorliegenden Fall einer Vorausverpfändung nichts anderes gelten.

zur Suche nach Steuer-Urteilen