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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.03.2007
Aktenzeichen: 100 U 3/96 (Baul)

Schlagzeile:

Enteignungsentschädigung; Enteignung; Entschädigung; Bauerwartungsland; Qualitätsstichtag; Stichtag; Steigerungsrechtsprechung

Schlagworte:

Bauerwartungsland, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Entschädigung, Qualitätsstichtag, Steigerungsrechtsprechung, Stichtag

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Zu Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung:

1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht.

3. Die Grundsätze der “Steigerungsrechtsprechung“ sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden.

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