Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.03.2007 |
Aktenzeichen: | 100 U 3/96 (Baul) |
Schlagzeile: |
Enteignungsentschädigung; Enteignung; Entschädigung; Bauerwartungsland; Qualitätsstichtag; Stichtag; Steigerungsrechtsprechung
Schlagworte: |
Bauerwartungsland, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Entschädigung, Qualitätsstichtag, Steigerungsrechtsprechung, Stichtag
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Zu Bemessungsfaktoren für eine Enteignungsentschädigung:
1. Zur Bestimmung des Qualitätsstichtages im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
2. Für ein Grundstück, dessen Wert am Qualitätsstichtag durch eine vernünftig begründete Bauerwartung geprägt wurde, ist auch dann auf dieser Grundlage zu entschädigen, wenn der Markt für Bauerwartungsland lange nach dem Qualitätsstichtag infolge einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenbricht.
3. Die Grundsätze der “Steigerungsrechtsprechung“ sind auch auf Enteignungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen anzuwenden.