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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2007
Aktenzeichen: IV 203/06

Schlagzeile:

Aktivierung von Feldinventar bei einem gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieb

Schlagworte:

Aktivierung, Bilanzierung, Feldinventar, Landwirtschaft, Wahlrecht

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 23/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Kann das bei einem gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund des Wahlrechts in R 131 Abs. 2 EStR aktivierte Feldinventar in einem späteren Kalenderjahr erfolgswirksam nicht mehr aktiviert werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStR R 131 Abs 2; EStG § 5; EStG § 4 Abs 1
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 29.3.2007 (IV 203/06)

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