Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.03.2007 |
Aktenzeichen: | IV 203/06 |
Schlagzeile: |
Aktivierung von Feldinventar bei einem gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieb
Schlagworte: |
Aktivierung, Bilanzierung, Feldinventar, Landwirtschaft, Wahlrecht
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 23/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Kann das bei einem gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund des Wahlrechts in R 131 Abs. 2 EStR aktivierte Feldinventar in einem späteren Kalenderjahr erfolgswirksam nicht mehr aktiviert werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStR R 131 Abs 2; EStG § 5; EStG § 4 Abs 1
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 29.3.2007 (IV 203/06)