Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2007
Aktenzeichen: 26 U 43/06

Schlagzeile:

Insolvenzverwalter; Insolvenz; Haftung; Verschulden; Vertragsschluss; Vertrauen; Schaden; Vertrauensschaden

Schlagworte:

Haftung, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Schaden, Verschulden, Vertragsschluss, Vertrauen, Vertrauensschaden

Wichtig für:

Kurzkommentar:

. Mit der Erklärung, die Kosten für die Lieferung von Transportbeton aus der Masse im vorläufigen Insolvenzverfahren zu begleichen, nimmt der vorläufige „schwache“ Insolvenzverwalter besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch, das seine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss begründen kann.

2. Der so begründete Vertrauensbestand wirkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus fort und verpflichtet den nunmehr zum Insolvenzverwalter bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter die Gläubiger darüber aufzuklären, dass der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin im Wege einer Betriebsübergabe auf einen Dritten übergegangen ist.

3. Erfüllt die Gläubigerin im Vertrauen auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Insolvenzschuldnerin die eingegangenen Lieferverpflichtungen, haftet der Insolvenzverwalter für den entstehenden Vertrauensschaden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen