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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.03.2007
Aktenzeichen: 19 U 141/06

Schlagzeile:

Anlageberatung; Anlageberater; Vermögensberatung; Beratung; Aufklärung; Anleger; Aktien; Fonds; Beteiligung

Schlagworte:

Aktien, Anlageberater, Anlageberatung, Anleger, Aufklärung, Beratung, Beteiligung, Fonds, Vermögensberatung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ein Anlageberater handelt pflichtwidrig, wenn er einem als „konservativ“ zu bezeichnenden Anlageinteressenten die Zeichnung von Aktienfonds empfiehlt, die als „gewinnorientiert“ einzustufen sind.

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