Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.03.2007 |
Aktenzeichen: | 19 U 141/06 |
Schlagzeile: |
Anlageberatung; Anlageberater; Vermögensberatung; Beratung; Aufklärung; Anleger; Aktien; Fonds; Beteiligung
Schlagworte: |
Aktien, Anlageberater, Anlageberatung, Anleger, Aufklärung, Beratung, Beteiligung, Fonds, Vermögensberatung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ein Anlageberater handelt pflichtwidrig, wenn er einem als „konservativ“ zu bezeichnenden Anlageinteressenten die Zeichnung von Aktienfonds empfiehlt, die als „gewinnorientiert“ einzustufen sind.