Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.03.2007
Aktenzeichen: 11 Verg 14/06

Schlagzeile:

Vergaberecht; Vergabe; Ausschreibung; Ausschreibungsaufhebung; Verfahrensmangel; Mangel; Neuausschreibung

Schlagworte:

Ausschreibung, Ausschreibungsaufhebung, Mangel, Neuausschreibung, Verfahrensmangel, Vergabe, Vergaberecht

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Ein schwerwiegender Grund im Sinn von § 26 Nr. 1 c) VOB/A, der die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann vorliegen, wenn die Ausschreibung vergaberechtswidrige Anforderungen an die Bieter enthält, die zu einer Beschränkung des Bieterkreises führen (Eigenleistungsquote von 30 % im eigenen Betrieb).

2. Kann der Mangel des Verfahrens nicht anders und allenfalls im Rahmen einer Neuausschreibung behoben werden, so ist die Aufhebung der Ausschreibung unabhängig davon geboten, ob die Vergabestelle hinsichtlich der rechtswidrigen Vergabebedingungen ein Vorwurf trifft.

zur Suche nach Steuer-Urteilen