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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2007
Aktenzeichen: 23 U 86/06

Schlagzeile:

Spruchverfahren; Minderheitsaktionär; Aktionär; AG

Schlagworte:

AG, Aktionär, Minderheitsaktionär, Spruchverfahren

Wichtig für:

Kurzkommentar:

In Anbetracht bestimmter Tendenzen ist es vorstellbar, dass die Rechtsprechung sich dahin entwickelt, das Spruchverfahren als adäquaten Weg zur Feststellung der Ansprüche der Minderheitsaktionäre anzusehen. Eine andere Frage ist es jedoch, ob der Minderheitsaktionär diesen Weg wählen kann oder muss

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