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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.02.2007
Aktenzeichen: 19 U 175/06

Schlagzeile:

Anwaltshaftung; Garantievertrag; Garantie; Anwalt; Rechtsanwalt; Haftung; Vergleich

Schlagworte:

Anwalt, Anwaltshaftung, Garantie, Garantievertrag, Haftung, Rechtsanwalt, Vergleich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Erklärt ein Rechtsanwalt gegenüber seinem späteren Auftraggeber, dass er für den Fall, dass ihm das Mandat zum Führen von Vertragsverhandlungen erteilt wurde, den Eintritt des erstrebten Verhandlungserfolges garantiere, kann darin nicht ohne weiteres ein haftungsbegründendes Garantieversprechen des Rechtsanwaltes für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen gesehen werden

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