Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 4024/05 F |
Schlagzeile: |
Körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis
Schlagworte: |
Festsetzungsverjährung, Forderung, Körperschaftsteuer, Organschaft, Wertberichtigung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Düsseldorf nimmt Stellung zur Frage, ob sich ein Organträger auch nach Eintritt der Festsetzungsverjährung bei der Oganschaft auf ein bislang verneintes (körperschaftsteuerliches) Organschaftsverhältnis berufen kann.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 21/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
1. Kann sich ein Organträger auf das Bestehen eines körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses berufen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung der Organgesellschaft das Bestehen eines Organschaftsverhältnisses verneint hat und der Steuerbescheid der Organgesellschaft wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr geändert werden kann?
2. Wie ist eine Wertberichtigung von Forderungen aus Bauvorhaben zu ermitteln, die mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehende Risiko behaftet sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 14; KStG § 17; AO § 169 Abs 2 Nr 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 27.3.2007 (3 K 4024/05 F)