Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2006 |
Aktenzeichen: | 6 K 5755/02 |
Schlagzeile: |
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsveräußerungen im sog. Zwei-Stufen-Modell
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Gestaltungsmissbrauch, Praxisgemeinschaft, Zeitraum, Zwei-Stufen-Modell
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 43/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 8/07) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Wirkung des § 42 AO bei Anteilsveräußerungen im sog. Zwei-Stufen-Modell: Ist der Gewinn aus der Übertragung beider Anteile als einheitlicher Vorgang bereits im Jahr der ersten Anteilsübertragung zu versteuern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; AO § 42
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 6.4.2006 (6 K 5755/02)