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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2006
Aktenzeichen: 6 K 5755/02

Schlagzeile:

Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsveräußerungen im sog. Zwei-Stufen-Modell

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Gestaltungsmissbrauch, Praxisgemeinschaft, Zeitraum, Zwei-Stufen-Modell

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 43/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 8/07) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Wirkung des § 42 AO bei Anteilsveräußerungen im sog. Zwei-Stufen-Modell: Ist der Gewinn aus der Übertragung beider Anteile als einheitlicher Vorgang bereits im Jahr der ersten Anteilsübertragung zu versteuern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; AO § 42
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 6.4.2006 (6 K 5755/02)

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