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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2007
Aktenzeichen: 6 K 2643/05

Schlagzeile:

Steuerbefreiung für Abfindungen bei Verzicht auf eine vertraglich zugesicherte Wiedereinstellung

Schlagworte:

Abfindung, Dienstverhältnis, Steuerbefreiung, Verzicht, Wiederaufnahme, Wiedereinstellung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Hinweis: Der Freibetrag für Abfindungen (und Übergangsgelder) ist ab 2006 entfallen. Das Urteil betrifft die Rechtslage bis 2005.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 83/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 16/07) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Abfindungszahlungen, die vom ehemaligen Arbeitgeber für den Verzicht auf eine vertraglich zugesicherte Wiedereinstellung des ehemaligen Arbeitnehmers geleistet werden, gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.4.2007 (6 K 2643/05)

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