Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.04.2007 |
Aktenzeichen: | 6 K 2643/05 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung für Abfindungen bei Verzicht auf eine vertraglich zugesicherte Wiedereinstellung
Schlagworte: |
Abfindung, Dienstverhältnis, Steuerbefreiung, Verzicht, Wiederaufnahme, Wiedereinstellung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Hinweis: Der Freibetrag für Abfindungen (und Übergangsgelder) ist ab 2006 entfallen. Das Urteil betrifft die Rechtslage bis 2005.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 83/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 16/07) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Abfindungszahlungen, die vom ehemaligen Arbeitgeber für den Verzicht auf eine vertraglich zugesicherte Wiedereinstellung des ehemaligen Arbeitnehmers geleistet werden, gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 3 Nr 9
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 19.4.2007 (6 K 2643/05)