Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.03.2007 |
Aktenzeichen: | 10 K 4671/04 |
Schlagzeile: |
Betriebsvermögenszugehörigkeit von Anteilen an einem Zulieferunternehmen zu ausländischer Betriebsstätte
Schlagworte: |
Ausland, Belgien, Betriebsstätte, Betriebsvermögen, verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Köln nimmt Stellung zur Anwendung des Art. 10 Abs. 6 Satz 2 DBA-Belgien Art. 7 (nicht Art. 10 Abs. 1).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 38/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Betriebsvermögenszugehörigkeit von Anteilen an einem Zulieferunternehmen zu ausländischer Betriebsstätte; verdeckte Gewinnausschüttung bei Umstrukturierungsmaßnahmen; Regelungsgehalt eines Bescheides nach § 182 Abs. 3 AO.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; DBA BEL Art 7; DBA BEL Art 10; AO § 12; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2; AO § 182 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 29.3.2007 (10 K 4671/04)