Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 27.04.2007 |
Aktenzeichen: | IV B 1 -S 1316/07/0010 |
Schlagzeile: |
Anwendbarkeit des § 50g EStG auf die EU-Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien
Schlagworte: |
Bulgarien, Rumänien, Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt in seinem BMF-Schreiben Stellung zur Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie). Konkret geht es um dien Anwendbarkeit des § 50g EStG und der Anlage 3a (zu § 50g) auf die EU-Beitrittstaaten Rumänien und Bulgarien.
Das Schreiben ist bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie 2006/98/EG durch entsprechende Änderung des § 50g EStG und der dazugehörigen Anlage 3a, die unverzüglich erfolgen soll, anzuwenden.
Hinweis: Als Anhang ist dem BMF-Schreiben ein Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2006/98/EG (ABl. EU Nr. L 363 S. 129) beigefügt.