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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.04.2007
Aktenzeichen: IV B 1 -S 1316/07/0010

Schlagzeile:

Anwendbarkeit des § 50g EStG auf die EU-Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien

Schlagworte:

Bulgarien, Rumänien, Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt in seinem BMF-Schreiben Stellung zur Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie). Konkret geht es um dien Anwendbarkeit des § 50g EStG und der Anlage 3a (zu § 50g) auf die EU-Beitrittstaaten Rumänien und Bulgarien.

Das Schreiben ist bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie 2006/98/EG durch entsprechende Änderung des § 50g EStG und der dazugehörigen Anlage 3a, die unverzüglich erfolgen soll, anzuwenden.

Hinweis: Als Anhang ist dem BMF-Schreiben ein Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2006/98/EG (ABl. EU Nr. L 363 S. 129) beigefügt.

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