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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2007
Aktenzeichen: 1 K 1842/05

Schlagzeile:

Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde

Schlagworte:

Betriebsstätte, Druckplatte, Ersatzinvestition, Erstinvestition, Erweiterung, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Investitionszulage, Trägerfilm

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 14/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde?
Nach welchem Maßstab ist eine Erstinvestition von anderen Investitionen (Ersatzinvestitionen) abzugrenzen?
Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG anzulegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2; InvZulG § 2 Abs 7 Nr 2; InvZulG § 2 Abs 1; EStG § 6 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 18.1.2007 (1 K 1842/05)

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