Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.01.2007 |
Aktenzeichen: | 1 K 1842/05 |
Schlagzeile: |
Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Druckplatte, Ersatzinvestition, Erstinvestition, Erweiterung, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Investitionszulage, Trägerfilm
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 14/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde?
Nach welchem Maßstab ist eine Erstinvestition von anderen Investitionen (Ersatzinvestitionen) abzugrenzen?
Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG anzulegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2; InvZulG § 2 Abs 7 Nr 2; InvZulG § 2 Abs 1; EStG § 6 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Entscheidung vom 18.1.2007 (1 K 1842/05)