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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2007
Aktenzeichen: 23 U 14/05

Schlagzeile:

Rechtsscheinhaftung; Zeichnungsschein; Vollmacht; Treuhänderin; Treuhandvertrag; Geschäftsbesorung; Fonds; Rechtsberatungsgesetz; RBerG

Schlagworte:

Fonds, Geschäftsbesorung, RBerG, Rechtsberatungsgesetz, Rechtsscheinhaftung, Treuhänderin, Treuhandvertrag, Vollmacht, Zeichnungsschein

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Eine wirksame Bevollmächtigung der Treuhänderin zum Abschluss eines Darlehensvertrages kann sich auch aus einem Zeichnungsschein ergeben, auch wenn die ihr daneben erteilte Vollmacht aus dem Treuhandvertrag wegen Verstoßes gegen das RBerG unwirksam ist.

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