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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2007
Aktenzeichen: II R 67/05

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2005
Aktenzeichen: 7 K 561/02

Schlagzeile:

Vom Erwerber zu zahlendes Entgelt für die künftige Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks stellt keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar

Schlagworte:

Entgelt, Erschließung, Erschließungskosten, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Grundstückskaufvertrag, Unerschlossenes Grundstück

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1 BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.

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