Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 1343/05 |
Schlagzeile: |
Fahrten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers als einziger Arbeitnehmer der GmbH zwischen dem Betriebssitz und mehreren festen Kunden
Schlagworte: |
Dienstreise, Einmann-GmbH, Einsatzwechseltätigkeit, Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Gesellschafter-Geschäftsführer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 21/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.7.2007):
Sind Fahrten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers als einziger Arbeitnehmer der GmbH zwischen dem Betriebssitz und mehreren festen Kunden als Dienstreisen oder als Fahrten zu und zwischen mehreren Arbeitsstätten zu werten, wenn von ca. 296 Stunden mtl. Arbeitszeit 160 am und 136 außerhalb des Betriebssitzes erbracht werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 42d; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 13.9.2006 (3 K 1343/05)