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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 05.02.2007
Aktenzeichen: 9 W 2/07

Schlagzeile:

Widerklage; Zustellung; Rechtshängigkeit; Mahnverfahren

Schlagworte:

Mahnverfahren, Rechtshängigkeit, Widerklage, Zustellung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Zustellung der Widerklageschrift kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Klage sei nicht rechtshängig, wenn die Zustellung der Klageschrift verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.
Veröffentlichungen:

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