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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.01.2007
Aktenzeichen: 9 U 68/05

Schlagzeile:

Schrottimmobilien; Darlehen; Anwalt; Rechtsanwalt; Regress; Haustürgeschäft; Widerruf; Haftung; Anwaltshaftung

Schlagworte:

Anwalt, Anwaltshaftung, Darlehen, Haftung, Haustürgeschäft, Rechtsanwalt, Regress, Schrottimmobilien, Widerruf

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Bis März 2002 musste ein Anwalt in einem Prozess, in dem sein Mandant auf Rückzahlung eines Kredits in Anspruch genommen wurde, den er zur Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds aufgenommen hatte, nicht davon ausgehen, dass der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem HWiG dazu führen könnte, dass die Bank seinen Mandanten nicht auf Rückzahlung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen kann.
Veröffentlichungen:

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