Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.01.2007 |
Aktenzeichen: | 5 U 2/06 |
Schlagzeile: |
Mangel; Verjährung; Verjährungsfrist; Verschweigen; Arglist
Schlagworte: |
Arglist, Mangel, Verjährung, Verjährungsfrist, Verschweigen
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.