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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.01.2007
Aktenzeichen: 5 U 2/06

Schlagzeile:

Mangel; Verjährung; Verjährungsfrist; Verschweigen; Arglist

Schlagworte:

Arglist, Mangel, Verjährung, Verjährungsfrist, Verschweigen

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Arglistig verschweigt der Bauunternehmer einen Mangel, wenn er ihn kennt, er sich darüber hinaus bewusst ist, dass der Mangel für Entscheidung des anderen zur Abnahme erheblich ist, und er ihn trotzdem entgegen Treu und Glauben nicht offen legt.

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