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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2007
Aktenzeichen: 9 U 5/06

Schlagzeile:

Haustürgeschäft; Haustürwiderruf; Haustürsituation; Darlehensvertrag; Kredit; Prolongation; Verlängerung; Abschnittsfinanzierung

Schlagworte:

Abschnittsfinanzierung, Darlehensvertrag, Haustürgeschäft, Haustürsituation, Haustürwiderruf, Kredit, Prolongation, Verlängerung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Zur Frage, wann der Abschluss eines Darlehensvertrages als bloße Prolongation eines vorausgegangenen Darlehensvertrages angesehen werden kann

2. Zur Unterscheidung von „echter“ und „unechter“ Abschnittsfinanzierung

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