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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2007
Aktenzeichen: 11 K 2363/05 E

Schlagzeile:

Aufgabe- und Veräußerungsverlusten aus dem Anteilsverkauf von Kapitalgesellschaften sind in voller Höhe anzuerkennen

Schlagworte:

Anteilsverkauf, Aufgabeverlust, Halbabzugsverbot, Veräußerungsverlust, Verfassung, Verlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Halbabzugsverbot für Anschaffungskosten (§ 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG) ist bei verfassungskonformer Auslegung bei Verlusten aus der Veräußerung oder Aufgabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht anwendbar.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 98/07 (Abgabe, altes Aktenzeichen: VIII R 23/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG bei verfassungskonformer Auslegung bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 17; EStG § 3c Abs 2 S 1 Halbs 2; EStG § 3 Nr 40 Buchst c; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 10.5.2007 (11 K 2363/05 E)

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