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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2007
Aktenzeichen: 4 U 34/06

Schlagzeile:

Handelsvertreter; Provision; Provisionsanspruch; Untervertreter; Hauptvertreter; Vertreter

Schlagworte:

Handelsvertreter, Hauptvertreter, Provision, Provisionsanspruch, Untervertreter, Vertreter

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Der Provisionsanspruch eines Handelsvertreters, der als Untervertreter für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, entfällt im Falle der Nichtausführung des vermittelten Geschäfts durch den Unternehmer nicht schon dann, wenn der Hauptvertreter (Vertriebsgesellschaft) die Nichtausführung nicht zu vertreten hat. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Auftraggeber des Hauptvertreters (Unternehmer) die Nichtausführung nicht zu vertreten hat.

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