Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 16.01.2007 |
Aktenzeichen: | 20 W 429/06 |
Schlagzeile: |
Betreuung; Betreuer; Betreuervergütung; Vergütung; Betreuerwechsel; Stundenansatz; Entlassung
Schlagworte: |
Betreuer, Betreuervergütung, Betreuerwechsel, Betreuung, Entlassung, Stundenansatz, Vergütung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Für die Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes kommt es nach einem vollzogenen Betreuerwechsel auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einrichtung der Betreuung an. Dies gilt auch dann, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war, der wegen mangelnder Eignung entlassen wurde.