Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 15.01.2007 |
Aktenzeichen: | 4 W 91/06 |
Schlagzeile: |
Auskunftsklage; Auskunft; Streitwert; Streitwertbestimmung; Insolvenz
Schlagworte: |
Auskunft, Auskunftsklage, Insolvenz, Streitwert, Streitwertbestimmung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Streitwert für die Auskunftsklage gem. § 305 II S. 2 InsO richtet sich nach dem Aufwand des Klägers bei eigenständiger Ermittlung von Bestand und Höhe der Gläubigerforderung.