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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 11.01.2007
Aktenzeichen: 20 W 323/04

Schlagzeile:

Amtsermittlung; Darlegungslast; squeeze-out

Schlagworte:

Amtsermittlung, Darlegungslast, squeeze-out

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Die Anforderungen an die Darlegungslast der Minderheitsaktionäre im Squeeze-out-Verfahren hängen auch von der Qualität des Berichts der Hauptaktionärin und des sachverständigen Prüfers ab.

2. Allein der Umstand, dass die Hauptaktionärin die Barabfindung gegenüber dem von ihr festgestellten Wert der Aktie aufstockt, enthebt das Gericht im Spruchverfahren nicht weiterer Nachprüfung.

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