Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.01.2007 |
Aktenzeichen: | 8 U 20/06 |
Schlagzeile: |
Berufung; Beschwerde; Klageänderung; Rechtsmittel; Zulässigkeit
Schlagworte: |
Berufung, Beschwerde, Klageänderung, Rechtsmittel, Zulässigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
An der notwendigen Beschwer fehlt es, wenn ein in erster Instanz erhobener Klageanspruch mit der Berufung nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt wird, also die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung gar nicht in Frage gestellt wird, sondern lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird.