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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2005
Aktenzeichen: 5 K 5762/04

Schlagzeile:

Fremdvergleich bei Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen

Schlagworte:

Angehörige, Fremdvergleich, Mietverhältnis, Mietvertrag, Vermietung, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 8/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Fremdvergleich bei Mietverhältnissen zwischen nahen Angehörigen - Verstößt die vom FG vorgenommene Gesamtwürdigung des Mietverhältnisses mit der volljährigen – unterhaltenen – Tochter unter Einbeziehung der Gesichtspunkte "befristeter Mietvertrag, verbilligte Vermietung, unklare Nebenkostenvereinbarung und Nebenkostenabrechnung und Unterhaltszahlungen" gegen die Fremdvergleichs-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs? Ist das verbilligte Vermieten und die Gewährung von Unterhalt an die Mieterin überhaupt kein Kriterium des Fremdvergleichs?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 7.12.2005 (5 K 5762/04)

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