Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.03.2007 |
Aktenzeichen: | 13 K 4358/06 |
Schlagzeile: |
Zulässigkeit einer Bilanzberechtigung aufgrund einer erst nach dem Aufstellungszeitpunkt eingetretenen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Schlagworte: |
Bilanzberichtigung, Bilanzierung, Rückstellung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 40/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Ist eine Bilanzberichtigung möglich, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung erstmals nach Aufstellung der Bilanz die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung bejaht, jedoch die Bilanz im Zeitpunkt ihrer Aufstellung der geltenden Rechtslage entsprach?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 4 Abs 2; HGB § 249; HGB § 257; AO § 147
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.3.2007 (13 K 4358/06)