Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2007 |
Aktenzeichen: | 10 K 3240/06 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für ein sog. Strategieentgelt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Gebühr, Kapitaleinkünfte, Strategieentgelt, Vermögensverwaltung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Bei einem sog. Strategieentgelt, das an einen Vermögensverwalter für die allgemeine Vermögensverwaltung gezahlt wird, handelt es sich nicht um Anschaffungskosten, sondern um Werbungskosten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 22/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2007):
Stellt ein im Zusammenhang mit der Begründung einer Kapitalanlage in Investmentfondsanteile an einen Vermögensverwalter gezahltes sogenanntes "Strategieentgelt" Anschaffungskosten der Anteile dar oder ist es als Werbungskosten auf die einzelnen Kapitalanlagen (Einkünfte aus Kapitalvermögen und steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte) aufzuteilen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20; EStG § 9 Abs 1 S 1; HGB § 255 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 25.4.2007 (10 K 3240/06)