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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 08.01.2007
Aktenzeichen: 5 WF 247/06

Schlagzeile:

Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr; Protokollierung; Einigung; Sorgerechtsverfahren

Schlagworte:

Einigung, Einigungsgebühr, Kostenfestsetzung, Protokollierung, Sorgerechtsverfahren

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Festsetzung einer Einigungsgebühr für ein gerichtliches Verfahren ist wegen des Gebots der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung auch protokolliert worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 1523 ff.). Dieses Erfordernis gilt gleichermaßen für Sorgerechts- und Umgangsverfahren mit der Maßgabe, dass es (statt eines vollstreckungsfähigen Vergleichs) einer protokollierten Vereinbarung bedarf.

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