Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2007 |
Aktenzeichen: | VI R 65/05 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2005 |
Aktenzeichen: | 6 K 4602/03 |
Schlagzeile: |
Der Mittelpunkt der Betätigung ist durch eine umfassende Wertung der Gesamttätigkeit zu ermitteln
Schlagworte: |
Arbeitsplatz, Arbeitszimmer, Außendienst, Bürokostenzuschuss, Haupttätigkeit
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Bei der Prüfung, ob ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig ist, ist der Mittelpunkt der Betätigung durch eine umfassende Wertung der Gesamttätigkeit zu ermitteln.