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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2007
Aktenzeichen: VI R 65/05

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2005
Aktenzeichen: 6 K 4602/03

Schlagzeile:

Der Mittelpunkt der Betätigung ist durch eine umfassende Wertung der Gesamttätigkeit zu ermitteln

Schlagworte:

Arbeitsplatz, Arbeitszimmer, Außendienst, Bürokostenzuschuss, Haupttätigkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bei der Prüfung, ob ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig ist, ist der Mittelpunkt der Betätigung durch eine umfassende Wertung der Gesamttätigkeit zu ermitteln.

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