Quelle: |
Landesarbeitsgericht Hessen |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 02.04.2007 |
Aktenzeichen: | 8 Ta 49/07 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenhilfe; Hinweispflicht; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Schlagworte: |
Erklärung, Hinweispflicht, Prozesskostenhilfe, Verhältnisse
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Verhandelt das Gericht über einen PKH-Antrag in materieller Hinsicht, muss es auch auf ein Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Geschieht dies nicht und wird auch keine Nachfrist gesetzt, kann der PKH-Antrag später nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die erforderliche Erklärung nicht vor Instanzende vorgelegen habe.