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Quelle:

Landesarbeitsgericht Hessen
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.04.2007
Aktenzeichen: 8 Ta 49/07

Schlagzeile:

Prozesskostenhilfe; Hinweispflicht; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Schlagworte:

Erklärung, Hinweispflicht, Prozesskostenhilfe, Verhältnisse

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Verhandelt das Gericht über einen PKH-Antrag in materieller Hinsicht, muss es auch auf ein Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Geschieht dies nicht und wird auch keine Nachfrist gesetzt, kann der PKH-Antrag später nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die erforderliche Erklärung nicht vor Instanzende vorgelegen habe.

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