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Quelle:

Landesarbeitsgericht Hessen
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 23.03.2007
Aktenzeichen: 16 Ta 94/07

Schlagzeile:

Prozesskostenhilfe; Weiterbeschäftigung; Mutwilligkeit

Schlagworte:

Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe, Weiterbeschäftigung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Wird neben dem Kündigungsschutzantrag ein Antrag auf Weiterbeschäftigung unbedingt gestellt, kommt für diesen Antrag die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit in der Regel nicht in Betracht, weil es kostengünstiger gewesen wäre, den Weiterbeschäftigungsantrag als uneigentlichen Hilfsantrag („für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag“) zu stellen.

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