Quelle: |
Landesarbeitsgericht Hessen |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 23.03.2007 |
Aktenzeichen: | 16 Ta 94/07 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenhilfe; Weiterbeschäftigung; Mutwilligkeit
Schlagworte: |
Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe, Weiterbeschäftigung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Wird neben dem Kündigungsschutzantrag ein Antrag auf Weiterbeschäftigung unbedingt gestellt, kommt für diesen Antrag die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit in der Regel nicht in Betracht, weil es kostengünstiger gewesen wäre, den Weiterbeschäftigungsantrag als uneigentlichen Hilfsantrag („für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag“) zu stellen.